Gründung am 31. Januar 1950 durch Elly Heuss-Knapp, der Frau des ersten Bundespräsidenten.
Zweck der Stiftung: Kuren für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben, Spendensammlungen, durch die Vernetzung mit Wohlfahrtsverbänden die Arbeit für Mütter zu stärken.
Elly Heuss-Knapp erreicht, dass im „Kriegshilfenfolgengesetz“ das Wort "Mütter" aufgenommen wird. Dadurch kommen z.B. viele Kriegswitwen zu einer Kur.
Erste Schwerpunktkuren z.B. für Landfrauen, für Frauen suchtkranker Männer oder Mütter von behinderten Kindern
Aufgrund der großen Nachfrage expandiert das Müttergenesungswerk stark: bis zu 187 Kurkliniken nehmen jährlich bis zu 80.000 Mütter auf.
1962 wird die „Müttergenesung“ im Bundessozialhilfegesetz verankert.
Ein großer Teil der Kurkosten für Mütter wird über Spenden- und Sammlungsgelder gedeckt.
Bisher gibt es Mütterkuren und nur vereinzelt Kuren für Mütter gemeinsam mit ihren Kindern. Vor dem Hintergrund des Contergan-Skandals werden diese vermehrt nachgefragt.
1974 werden die § 184a und § 187 in die Reichsversicherungsordnung aufgenommen. Sie ermöglichen unter bestimmten Bedingungen eine Behandlung in Kur- und Spezialeinrichtungen; die Kurfinanzierung ist dabei jedoch nicht gesetzlich geregelt und daher für Mütter problematisch.
1983: Offizielle Anerkennung von Mutter-Kind-Kuren.
1989: Das Müttergenesungswerk hat einen großen politischen Erfolg errungen: Kurmaßnahmen für Mütter werden erstmalig gesetzlich als Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (§§ 24, 41 SGB V) verankert. Die finanzielle Bezuschussung liegt jedoch im Ermessen der Kassen.
In den neuen Bundesländern entstehen 15 Mutter-Kind-Kliniken und viele Beratungsstellen.
1993: Rund 87 Prozent einer Kurmaßnahme werden von den Krankenkassen finanziert.
Trendwende: Anstatt der reinen Mütterkuren nutzen Frauen verstärkt Mutter-Kind-Kuren.
1997: Im Rahmen der Gesundheitsreform wird die Länge der Kurmaßnahmen von vier auf drei Wochen verkürzt.
Krankenkassen gehen dazu über, die Kuren nur noch anteilig zu finanzieren. Für viele Mütter wird die Finanzierung einer Kur damit unmöglich. Auch die Spendengelder des Müttergenesungswerks können diese Lücke nicht schließen. Das Müttergenesungswerk verstärkt daher seine politische Arbeit, um Gesetzesänderungen zu erreichen und den Zugang zu den Kuren offen zu halten.
2002 Politischer Erfolg – gesetzliche Änderung der §§ 24, 41 SGB V: Krankenkassen werden gesetzlich verpflichtet, Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren („Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen“) voll zu finanzieren. Väter- und Vater-Kind-Kuren werden erstmalig gesetzlich verankert.
2007: Ein weiterer politischer Meilenstein: Mit einer Gesundheitsreform werden diese Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu gesetzlichen Pflichtleistungen der Krankenkassen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt ausdrücklich nicht. D.h. Mütter und Väter haben unmittelbaren Zugang zu Kuren, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
2012 tritt eine neue Begutachtungsanleitung in Kraft, die das Müttergenesungswerk auf Krankenkassenebene mitverhandelt hat. Damit sinken die Ablehnungsquoten der Krankenkassen in wenigen Jahren von 35% auf 11%.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG haben pflegende Angehörige das Recht, eine notwendige Kur zur Vorsorge oder Rehabilitation im Müttergenesungsrecht durchzuführen.
Das Müttergenesungswerk kann 2013 mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht die „Zustiftung Sorgearbeit“ bilden, um seine Arbeit auf Väter und pflegende Angehörige auszuweiten.
Das „MGW-Qualitätssiegel“ für alle vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken sichert die langjährige Erfahrung und Innovation: ganzheitliche und gendersensible Therapien, d.h. mütterspezifisch, väterspezifisch und spezifisch für Pflegende.
2018 treten nach langjährigen Verhandlungen erstmalig bundesweit einheitliche Attestformulare für Vorsorgekuren in Kraft.
Jährlich nehmen fast 50.000 Mütter, an die 2.000 Väter und mehr als 70.000 Kinder an Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren in über 70 Kurkliniken im Müttergenesungswerk teil. Dazu kommen rund 700 pflegende Angehörige in Kuren für Pflegende.
Das Müttergenesungswerk unterstützt die Kur für einkommensschwache Mütter, Väter und pflegende Angehörige – soweit möglich – mit Spendenmitteln: z. B. für Taschengeld, gesetzlichem Eigenanteil (10 Euro/Tag), Gepäckkosten.
In den fast 900 Beratungsstellen werden jährlich rund 130.000 Mütter und einige Tausend Väter sowie Pflegende beraten, über 65.000 Kuranträge unterstützt und Frauen sowie Männer auf die Kur vorbereitet. Nach der Kur bieten Beratungsstellen Kurnachsorge an.
Kurberatung, besondere Angebote in den Kliniken, bundesweite Informations- und Aufklärungsarbeit und kontinuierliche politische Arbeit kommen allen kranken Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen unmittelbar und mittelbar zugute.
Die Beratungsstellen und -kapazitäten sinken kontinuierlich, da es keine öffentliche Förderung dieser Arbeit gibt. Das Müttergenesungswerk fordert den gesetzlichen Anspruch auf vor- und nachstationäre Kurberatung und Begleitung.
Kuren zur Vorsorge für pflegende Angehörige (§ 23 SGB V) haben einen erschwerten Zugang im Vergleich zu Rehakuren nach § 40 SGB V. Das Müttergenesungswerk setzt sich für gleiche erleichterte Zugangsbedingungen ein.