Rund um das Müttergenesungswerk (MGW)
Seit seiner Gründung 1950 setzt sich die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Müttergenesungswerk gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv für die Gesundheit von Müttern und heute auch von Vätern und pflegenden Angehörigen ein.
Unter dem Dach des Müttergenesungswerks arbeiten fünf gemeinnützige Organisationen zusammen: AWO, DRK, EVA, KAG, Parität.
Über 70 Kliniken im MGW-Verbund bieten stationäre medizinische Kuren zur Vorsorge und Rehabilitation an.
Bundesweit arbeiten über 1.000 Beratungsstellen als Anlaufpunkte für Mütter, Väter und pflegende Angehörige und unterstützen bei allen Fragen rund um die Kur.
Das Müttergenesungswerk ist eine spendenfinanzierte Organisation, die mit Spendengeldern u. a. finanziell stark geforderte Menschen direkt mit einem Zuschuss für eine Kur unterstützt.
Ein besonderes Angebot des Müttergenesungswerks liegt in der integrierten Versorgung. Es hält ein Gesundheitsnetzwerk bereit, in dem vorbereitende Beratung, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in den vom MGW anerkannten Kliniken sowie Nachsorgeangebote eng miteinander verzahnt sind. Die Therapeutische Kette ist deutschlandweit einzigartig, sie bietet die Gewähr für langfristige gesundheitliche Erfolge.
Das MGW-Qualitätssiegel steht für nachhaltige Qualität bei den Kurmaßnahmen.. Es dokumentiert die Umsetzung der vom Müttergenesungswerk vorgegebenen Qualitätskriterien. Diese Qualitätskriterien sind für alle vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen gültig. Sie d sind geschlechtsspezifisch und ganzheitlich ausgerichtet und stärken das gendersensible und spezifische Profil der Kurnaßnahmen.
Die Maßnahmen in den MGW-Kliniken setzen sich intensiv mit den geschlechtsspezifischen Anforderungen und Bedürfnissen von Müttern, Vätern und Pflegenden auseinander. Die Therapien sind deshalb ganzheitlich und individuell auf Mütter, Väter und Pflegende abgestimmt.
Es geht in den Therapien in der Kur auch um Belastungen und Verantwortlichkeiten als Mutter in der Familie. Diese stehen im Alltag oft in Zusammenhang mit einem gesellschaftlichen Mutterbild, das direkt und indirekt Erwartungen an eine Mutter oder an eine Frau stellt, wenn es um Kinder oder Familie geht. Rollenbilder können Druck oder Belastungen verstärken, deshalb ist es wichtig, sie zu thematisieren und zu hinterfragen. Für viele Mütter kann dies sehr entlastend sein und den Blick für Neues öffnen.
Für Väter gibt es ein anderes Rollenbild und andere Erwartungen. Deshalb werden auch Väter als Gruppe mit eigenen Therapien aufgenommen. Denn der Austausch mit anderen, die in der gleichen Situation stehen, ist in der Kur wichtig.
Rund ums Spenden
Spenden sind das Herz der Arbeit des Müttergenesungswerks. Ohne sie könnte das breite Angebot der Stiftung nicht erhalten werden. Die Spenden fließen vor allem in die direkte Kurbezuschussung. Sozial benachteiligten Müttern wird mit Hilfe eines finanziellen Zuschuss zum gesetzlichen Eigenanteil bzw. den Kurnebenkosten der Zugang zur Kurmaßnahme ermöglicht. Spenden werden auch für Beratungsarbeit und Nachsorgeprogramme verwendet sowie für Aufklärungsarbeit um Mütter,Väter und Pflegende, ArztInnen und MultiplikatorInnen über die die Arbeit und Angebote des Müttergenesungswerks zu informieren.
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Weitere Spendenmöglichkeiten finden Sie hier
Ihre Spende an das Müttergenesungswerk ist steuerlich abzugsfähig. Wir senden Ihnen die Spendenbescheinigung zu Beginn des Folgejahres zu.
Elly Heuss-Knapp hat bereits 1950 den Muttertag zum Sammel- und Spendentag für Mütter erklärt. Seitdem ruft das Müttergenesungswerk jedes Jahr rund um den Muttertag zu den bundesweiten Haus- und Straßensammlungen auf. Viele ehrenamtliche Sammlerinnen und Sammler sind dann unterwegs: mit der Sammeldose auf dem Markplatz oder gehen mit der Hausliste von Tür zu Tür und bitten um Spenden. Die Sammlungen werden von zahlreichen Aktionen und Informationsveranstaltungen begleitet. Auch viele Schülerinnen und Schüler beteiligen sich und sammeln für die Arbeit des Müttergenesungswerks.
Rund um die Kurmaßnahme
Für Frauen,Männer und Pflegende in aktueller Erziehungsverantwortung. Es gelten die §§ 24 und 41 SGB V, aus denen sich ein Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ergibt. Voraussetzung für die Gewährung einer Leistung nach §§ 24 und 41 SGB V ist das Vorliegen eines Gesundheitsproblems. Das kann beispielsweise sein: starke Erschöpfung, Kopf und/oder Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit, Unruhe- und Angstgefühle, Magen-Darm-Probleme, Schlafstörungen. Das Gesundheitsproblem steht im direkten Zusammenhang mit den mütterspezifischen und väterspezifischen Beanspruchungen und Belastungen in der Familie sowie weiteren negativen Kontextfaktoren. Mögliche negativ wirkende Kontextfaktoren können z. B. sein: Erziehungsschwierigkeiten, Partnerprobleme, alleinerziehend sein, ständiger Zeitdruck, Verlust naher Angehöriger, die Pflege von Angehörigen, fehlende Unterstützung bei der Familienarbeit. Pflegende Mütter oder Väter, die mit ihren Kindern an einer Mutter-Kind-Maßnahme, nach §§ 24 oder 41 SGB V können eine Kurmaßnahme mit Schwerpunkt Pflege durchführen.
Pflegende Frauen, haben seit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz vom 23.10.2012 auch einen Anspruch auf eine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme (§§ 23 und 40 SGB V) in einer Einrichtung mit Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V.
Das sind Pflegende Frauen/Männer die keine Mütter/Väter sind, oder Mütter/Väter mit älteren oder erwachsenen Kindern und somit nicht mehr in „aktiver Erziehungsverantwortung“ stehen. Diese Mütter befinden sich in einer sogenannten „Sandwich-Position“ in der sie durch eine Pflegesituation neu gefordert werden. Pflegende Frauen nehmen nach §§ 23 und 40 SGB V an einer Maßnahme mit pflegespezifischem Behandlungskonzept teil.
Nehmen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle im Verbund des Müttergenesungswerks auf. Sie sind Anlaufpunkte zu allen Fragen rund um die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Die Beratung ist individuell und kostenlos. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratungsstellensuche. Das notwendige Attestformular erhalten Sie von Ihrer ÄrztIn. Diese sollte das Attestformular für Sie und Ihr Kind möglichst ausführlich ausfüllen. Füllen Sie die Unterlagen für den Antrag gemeinsam mit Ihrer BeraterIn aus. Anschließend wird der Antrag an Ihre Krankenkasse geschickt. Die Beratungsstelle sucht mit Ihnen gemeinsam die passende Klinik und klärt Sie zum Wunsch- und Wahlrecht auf.
Die Versicherten haben ein gesetzlich festgelegtes Wunsch- und Wahlrecht. Die Krankenkassen müssen bei der Wahl der Klinik die berechtigten Wünsche der Versicherten berücksichtigen.
Die Auswahl der Klinik ist eine wichtige Voraussetzung für den gesundheitlichen und nachhaltigen Erfolg der Kurmaßnahme. Neben den Indikationen gibt es wichtige Kriterien für die Klinikauswahl: bestimmte Therapieformen, ein seelsorgerisches Angebot, Bedingungen der Kinderbetreuung, bestimmte Schwerpunktmaßnahmen oder auch die Größe oder die Entfernung der Klinik. Wichtig ist, dass die Wünsche immer mit Argumenten ausführlich begründet werden.
Es kommt vor, dass die Krankenkasse Anträge auf Kostenübernahmen ablehnen, aber lassen sie sich dadurch nicht entmutigen. Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein, Ihre BeraterIn unterstützt Sie dabei. Widersprüche sind sehr oft erfolgreich. Oft ist es ratsam, noch einmal mit ihrer ÄrztIn zu sprechen und diese zu bitten, die medizinische Notwendigkeit der Kurmaßnahme ausführlicher darzulegen.
Ja, die Zuzahlung beträgt je Kalendertag 10 Euro für die Mütter,Väter und Pflegende. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Die Regeldauer beträgt drei Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss beantragt und medizinisch begründet werden.
Bei einer Kurmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V dürfen keine Urlaubstage angerechnet werden (§ 10 Bundesurlaubsgesetz) und es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§9 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Die Kinder sind im Rahmen einer Mutter-Kind-Maßnahme des Müttergenesungswerks in den Kindergruppen gut aufgehoben und werden pädagogisch betreut. So können Sie sich Ihrem
Kind stressfrei und ohne Zeitdruck zuwenden. Darüber hinaus gibt es therapeutische Angebote zur Mutter-Kind-Interaktion. Die Kliniken bieten auch schulbegleitenden Unterricht an, so dass die Kurmaßnahme nicht in die Ferienzeit verschoben werden muss. Hat Ihr Kind eine eigene Indikation, kann es ggf. auch eigene medizinische Anwendungen erhalten.
Die Möglichkeit zur Mitaufnahme des Kindes/der Kinder besteht in der Regel für Kinder bis 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren. Für behinderte Kindern gelten keine Altersgrenzen.
In vielen Kliniken werden Kurmaßnahmen mit einer Spezialisierung angeboten sie richten sich an spezifische Zielgruppen: z. B. für Mütter mit Adipositas, für Mütter mit Kindern mit ADS, nach einer Krebstherapie, für Mütter in einer Trauersituation, für Mütter mit Pflegenden
Die Therapiekonzepte in den Kliniken sind väterspezifisch und ganzheitlich ausgerichtet. Bislang haben 20 vom MGW anerkannte Kliniken das Prüfkennzeichen „MGW geprüftes Konzept Väter“. Es gibt zwei Arten der Vater-Kind-Kurmaßnahmen: Die reine Vater-Kind-Maßnahme, hier befinden sich ausschließlich Väter und ihre Kinder in der Kurmaßnahme. Und die parallele Vater-Kind-Maßnahme, hier befinden sich zeitgleich Mütter mit ihren Kindern in der Kurmaßnahme. Es nehmen hierbei mindestens fünf Väter mit ihren Kindern an der Maßnahme teil und alle Therapieangebote werden geschlechtsspezifisch durchgeführt.
Im Rahmen der Therapeutischen Kette bieten viele Beratungsstellen im MGW-Verbund auch Nachsorgeangebote an, die sollen helfen der Kurerfolg nachhaltig zu sichern. Die Durchführung von Nachsorgeangeboten obliegt der jeweiligen Beratungsstelle, Informationen dazu sind individuell zu erfragen.
In der Regel kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzung eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme alle vier Jahre gewährt werden. Medizinisch begründete Ausnahmen sind möglich.