Lassen Sie sich in einer der ca. 900 MGW-Beratungsstellen (bei der AWO, der Caritas, der Diakonie, dem DRK, dem Paritätischen) kostenlos und individuell beraten.
Die Beratungsstellen informieren und unterstützen Sie zu allen Fragen rund um die Kur. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Die Grundlage für den Kurantrag ist die medizinische Verordnung (Attest) Dies stellt Ihnen Ihre behandelnde Ärztin/ihr behandelnder Arzt aus. Ist Ihr Kind auch krank, benötigt es ein eigenes Attest. Alle Verordnungsformulare für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter-Mutter-Kind und Vater-Kind hat Ihre Ärztin/ihr Arzt vorliegen.
Das Verordnungsformular für eine Vorsorgemaßnahme für pflegende Angehörige erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Für die Rehabilitationsmaßnahme hat ihre Ärztin/ihr Arzt das Verordnungsformular vorliegen. Bei einer Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB V für pflegende Angehörige ist es wichtig, dass darauf hingewiesen wird, dass ambulante Leistungen ausgeschöpft, nicht zielführend oder im Alltag nicht umsetzbar sind.
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen für die Ärztin/den Arzt finden Sie hier.
Nehmen Sie das/die ausgefüllte/n Verordnungsformular/e mit zu Ihrer Beratungsstelle. Diese unterstützt Sie bei Ihrem Kurantrag, bei der Auswahl einer geeigneten Klinik, klärt Sie über Ihr Wunsch- und Wahlrecht auf und hilft Ihnen, sollte Ihre Kur abgelehnt werden.
Während der Kur stehen Sie und Ihre Gesundheit im Fokus. Sie erhalten gesundheitliche Behandlungen und Therapien tauschen sich mit anderen Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen aus. Das Erlernen angfristig hilfreicher Strategien soll Ihnen auch nach der Kur helfen, Ihre Gesundheit zu schützen.
Nach der Kur unterstützen Sie Beratungsstellen an Ihrem Wohnort mit Nachsorgeangeboten.
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