Das Müttergenesungswerk hilft kurbedürftigen Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen - u. a. durch direkte finanzielle Unterstützung. Seit 2007 werden die Kosten der Kurmaßnahmen von den Krankenkassen übernommen, doch es entstehen dennoch Extrakosten rund um die Kur, die sich bei einem dreiwöchigen Aufenthalt schnell summieren. Um teilzuhaben, benötigt man Sport-, Schwimm- oder Regenkleidung für sich selbst und die Kinder, Taschengeld für Freizeitaktivitäten vor Ort, Eintritt für ein Schwimmbad oder Bastelmaterial für die Kinder. Hinzukommt der Eigenanteil für die Kur von 220 Euro (10 Euro/Tag). Diese Kosten sind für viele nicht leistbar, sie übersteigen das verfügbare Budget. Ohne Unterstützung kann das ein Hindernis für die Teilnahme an einer dringend benötigten Kur sein.
Karina Hauck,Teamleiterin der Beratungsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes in Haßberge, beantwortet im Interview die wichtigsten Fragen zur Beantragung eines finanziellen Zuschusses zur Kur beim Müttergenesungswerk.
Wer kann einen Zuschuss zur Kur beantragen?
In unserer Beratungspraxis bemerken wir gerade jetzt, wie sich die Teuerung des täglichen Bedarfs auf die Entscheidung für eine Kur auswirkt. Viele Mütter und Väter schrecken davor zurück, weil sie sich die Zusatzkosten zur Kur nicht leisten können. Daran sieht man, wie wichtig es ist, dass das Müttergenesungswerk hier mit finanziellen Zuschüssen unterstützen kann. Zuschüsse erhalten Mütter, Väter und Pflegende aus einkommensschwachen Haushalten, wenn der finanzielle Engpass z. B. durch den Bescheid über Arbeitslosengeld 2 oder SGB XII nachgewiesen wird.
Väter und pflegende Angehörige können über die Mittel der „Zustiftung Sorgearbeit“ des Müttergenesungswerks einen finanziellen Zuschuss beantragen. Bei uns im BRK (Bayerisches Rotes Kreuz) kam dies allerdings noch nicht vor: Es kommen zwar vermehrt Väter zur Beratung, diese benötigen aber größtenteils keine finanzielle Unterstützung. Bei pflegenden Angehörigen sieht die Situation ganz anders aus.
Mütter und Väter von Kindern mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder ähnlichen speziellen Bedarfen können auch über die Mittel des MGW-Sondervermögens direkte Zuwendungen erhalten. Die Kur- und Beratungsanfragen dieser Zielgruppe steigen deutlich an. Oftmals wissen sie jedoch nicht von den Unterstützungsmöglichkeiten.
Wie beantragt man einen Zuschuss zur Kur?
Die Beantragung eines finanziellen Zuschusses erfolgt direkt beim Müttergenesungswerk. Das Verfahren ist recht unkompliziert. Als Berater*innen unterstützen wir diesen Prozess: Im Beratungsgespräch mit der kurbedürftigen Person wird festgestellt, ob ein Bedarf vorliegt und ob alle Voraussetzungen für die Bewilligung des Zuschusses vorliegen. Bezuschusst werden kann der Eigenanteil der Krankenkassen oder in Ausnahmefällen auch ein Taschengeld. Nach der Genehmigung des Antrags kann das Geld direkt vor Ort an die Mutter bzw. den Vater ausgezahlt werden. Hierfür steht uns unser MGW-Treuhandkonto zur Verfügung.
Welche Rückmeldungen erhalten Sie von den Kurteilnehmer*innen?
Das Feedback der Mütter bzw. Väter ist durchweg positiv. Viele kurbedürftige Eltern danken uns, dass wir sie mit ihren finanziellen Sorgen und Nöten nicht allein gelassen haben. Aufgrund der finanziellen Unterstützung wurde die Kurmaßnahme erst möglich. Mütter und Väter sehen bei sich und ihren Kindern den Erfolg der Kur und gehen daraus gestärkt ihren weiteren Weg.
Die Arbeit der Beratungsstelle ist in diesem Prozess besonders wertvoll: Viele danken uns, da sie es ohne die Unterstützung der Beratungsstelle nicht geschafft hätten, eine Kur zu beantragen. Sie sind zu erschöpft! Nach der Kur fühlen sie sich gestärkt und motiviert die Impulse aus der Kur zu Hause zu integrieren.
Die meisten berichten, dass sie während der Kur zur Ruhe gekommen sind, Kraft getankt haben und neue Motivation und Ideen haben, wie sie ihren Alltag wieder meistern können. Die Kurteilnehmer*innen profitieren sowohl von dem umfassenden Therapieangeboten der Klinik als auch von den Gesprächen mit anderen Frauen. Es entstehen viele Freundschaften, die nach der Kur bestehen bleiben und die Betroffenen stärken.
Der Zuschuss des Müttergenesungswerks schafft für viele Mütter, Väter und Pflegende den Zugang zu diesen Erfahrungen.