Informationen für Expertinnen und Experten Für wen kommt eine Kur in Frage?

1. Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter und Väter

Frauen und Männer in Familienverantwortung haben einen Anspruch auf eine Kur nach §§ 24 oder 41 SGB V. Hierzu zählen Mütter- und Mutter-Kind-Kuren sowie Väter- und Vater-Kind-Kuren. Voraussetzung für die Gewährung einer Leistung nach §§ 24 oder 41 SGB V ist das Vorliegen eines Gesundheitsproblems, das in direktem Zusammenhang mit den mütterspezifischen und väterspezifischen Beanspruchungen der Familienarbeit steht. Hinzu treten weitere Belastungen, die negativen Kontextfaktoren. Für die erfolgreiche Behandlung sind die Entlastung von den Alltagsaufgaben durch eine Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld sowie ein mehrdimensionaler Behandlungsansatz erforderlich. 

Gut zu wissen

  • Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt für diese Maßnahmen ausdrücklich nicht.
  • Die Versicherten haben ein gesetzlich festgelegtes Wunsch- und Wahlrecht. Die Krankenkassen müssen bei der Wahl der Klinik die berechtigten Wünsche der Versicherten berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie in der Begutachtungsanleitung „Vorsorge und Rehabilitation“.

Verordnung/Attest

Folgende Verordnungsformulare sind für Leistungen nach §§ 24 und 41 SGB V erforderlich und in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware hinterlegt:

2. Pflegende Angehörige - Kuren nach §§ 23 und 40 SGB V

Alle Frauen und Männer, die Angehörige pflegen und nicht selbst in aktiver Erziehungsverantwortung stehen, haben einen Anspruch auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskuren nach §§ 23 oder 40 SGB V. Voraussetzung ist, dass gesundheitliche Probleme bestehen, die aus den Belastungen der Pflege resultieren.

Für Rehabilitationskuren gilt das gestufte Leistungsprinzip „ambulant vor stationär“ nach § 40 SGB V nicht. Allerdings gilt es für Vorsorgekuren nach § 23 SGB V

Die Verordnung

Folgende Verordnungsformulare sind für Kuren für pflegende Angehörige erforderlich:
Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB V

  • Das Verordnungsformular für Vorsorgekuren ist bei der jeweils zuständigen Krankenkasse erhältlich. 
  • Hierbei ist folgendes zu beachten: Bei stationären Vorsorgekuren ist eine nachvollziehbare Begründung erforderlich. Denn hier gilt das gestufte Leistungsprinzip: ambulant vor stationär. Es sollte deshalb darauf hingewiesen werden, dass ambulante Leistungen ausgeschöpft, nicht ausreichend/ zielführend oder im Alltag nicht umsetzbar sind.

Rehabilitationskur nach § 40 SGB V:

  • Die Verordnung von Rehabilitationskuren für pflegende Angehörige erfolgt mit dem Verordnungsformular 61, hinterlegt in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware.

Warum eine Vorsorge- oder Rehabilitationskur beim Müttergenesungswerk?

Das besondere Angebot des Müttergenesungswerks liegt in der integrierten Versorgung. Es hält ein Gesundheitsnetzwerk bereit, in dem vorbereitende Beratung, stationäre Vorsorge- und Rehabilitationskuren in den vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken und Nachsorgeangebote vor Ort eng miteinander verzahnt sind und das bundesweit einzigartig ist. 

Deshalb ist es so wichtig, dass die Patientinnen und Patienten mit dem/n von Ihnen ausgestelltem/n Verordnungsformular/en (wieder) in die Beratungsstelle gehen. Denn die über 1.000 Beratungsstellen informieren Mütter, Väter und pflegende Angehörige bei allen Fragen rund um die Kur und unterstützen z.B. bei der Antragstellung, der Klinikauswahl und mit Nachsorgeangeboten vor Ort.

Die über 70 Kliniken im MGW-Verbund tragen alle das einmalige MGW-Qualitätssiegel. Die Arbeit in den Kliniken ist durch Geschlechtsspezifik und Ganzheitlichkeit geprägt und spiegelt sich in den indikationsdifferenzierten therapeutischen Konzepten und Angeboten der Vorsorge- und Rehabilitationskuren wider.