1960 Expansion

Aufgrund der großen Nachfrage expandiert das MGW stark. Bis zu 187 Einrichtungen nehmen bis zu 80.000 Mütter jährlich auf. Auch auf politischer Ebene verzeichnet das MGW Erfolge: 1962 wird die „Müttergenesung“ im Bundessozialhilfegesetz verankert. Aus Spenden- und Sammlungsgeldern werden ein großer Teil der Kurkosten für Mütter abgedeckt. Mütter leiden an schweren Erschöpfungszuständen und neurovegetativen Störungen. Das MGW passt seine Arbeit den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen an und verstärkt sein psychosoziales und medizinisches Angebot. Der frauenspezifische, ganzheitliche Ansatz bleibt erhalten. Durch intensive medizinisch-therapeutische Behandlung lernen Mütter, Zusammenhänge zwischen belastenden Lebensumständen und ihren Krankheiten zu erkennen und Strategien für Veränderungen zu erarbeiten.
1970 Diversifikation 1970

Bis in die 70er Jahre gibt es nur Mütterkuren. Nur vereinzelt werden von den 150 Kliniken Kurmaßnahmen für Mütter und Kinder angeboten. Durch gesellschaftliche Veränderungen einerseits und die Conterganäffare andererseits, steigen die physischen und psychischen Belastungen bei Müttern und Kindern. Neue Therapien und neue Ansätze werden notwendig. 1974 werden in die Reichsversicherungsordnung die §§184a und 187 aufgenommen. Diese ermöglichen unter bestimmten Bedingungen eine Behandlung in Kur- und Spezialeinrichtungen. Die Kurfinanzierung ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt für Mütter problematisch.
1980 Etablierung

1983 werden Mutter-Kind-Maßnahmen offiziell anerkannt. Bereits 1985 bieten 34 von 118 Einrichtungen Mutter-Kind-Maßnahmen an. 1989 gelingt dem MGW ein großer Erfolg: Kurmaßnahmen für Mütter werden zu Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (§§ 24, 41 SGB V), jedoch liegt die finanzielle Bezuschussung im Ermessen der Kassen.
1990Wandel 1990

Beginn einer Trendwende: Statt der reinen Mütterangebote nutzen Frauen verstärkt Mutter-Kind-Angebote. Ursachen liegen in den fehlenden Betreuungsmöglichkeiten, aber auch in dem neuen Bestreben der Mütter, sich nicht von den Kindern zu trennen. 1993 finanzieren die Krankenkassen rund 87 Prozent einer Kurmaßnahme. 1997 verkürzt die Gesundheitsreform die Länge der Kurmaßnahme von vier auf drei Wochen.
2000 Gegenwind

Der wirtschaftliche Druck auf dem Gesundheitsmarkt wird stärker. Krankenkassen gehen dazu über, Vorsorge- und Rehamaßnahmen nur noch anteilig zu finanzieren. Für viele Mütter wird die Finanzierung einer Kur damit unmöglich – die Lücke kann mit MGW-Spendengeldern nicht mehr geschlossen werden. Das MGW verstärkt seine politische Arbeit, um Gesetzesänderungen zu erreichen. 2002 gelingt dem MGW ein weiterer großer Erfolg: Krankenkassen sind nun verpflichtet, Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen voll zu finanzieren. Statt der erwarteten Zunahme sinken die Bewilligungen bis 2006 um rund 40 Prozent. Mit der Gesundheitsreform 2007 werden Vorsorge- und Rehamaßnahmen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen. In Anerkennung der Tatsache, dass Mütter 24 Stunden am Tag „im Dienst“ sind, gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht.
2010Weiterentwicklung 2010

Trotz vielfältiger gesetzlicher Verbesserungen steigt die Ablehnungsquote wieder. Das Müttergenesungswerk verstärkt die politische Arbeit. Ein Bericht des Bundesrechnungshofes 2011 bringt die Wende: ein Entschließungsauftrag des Deutschen Bundestags fordert Änderungen des Antragsverfahrens unter Mitwirkung des MGW. 2013 bildet das MGW die „Zustiftung Sorgearbeit“ und geht damit abermals innovativ voran, denn mehr und mehr leisten auch Männer Familienarbeit. Der demografische Wandel führt dazu, dass viele Pflegebedürftige zu Hause von ihren Angehörigen, vor allem von Frauen, versorgt werden. Ab sofort sind auch Kurmaßnahmen für Väter und pflegende Angehörige in den Einrichtungen im MGW-Verbund möglich. Die Ablehnungsquote liegt 2015 nur noch bei 11 Prozent. Das MGW finanziert einkommensschwachen Müttern die Kurnebenkosten sowie Taschengelder usw. noch immer aus den Spendenmitteln.