Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

Stellungnahme des Müttergenesungswerks zum GPVG-Entwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/23483) und dem Änderungsantrag 11 von CDU/CSU und SPD.

Stellungnahme der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG; BT-Drs. 19/23483) und dem Änderungsantrag 11 der Fraktionen CDU/CSU und SPD, (Ausschussdrucksache 19(14)242.3)

13. November 2020. Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege ist der Gesetzgeber bestrebt, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Es schafft auch Regelungen im Hinblick auf pandemiebedingte Sondertatbestände.

In diesem Sinne umfasst eine zeitnahe und nachhaltige Verbesserung medizinischer Versorgung der Versicherten vor dem Hintergrund der pandemischen Krise auch die Notwendigkeit der Sicherstellung des systemrelevanten Gesundheitsangebots der medizinischen, stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Um dies zu gewährleisten ist die rückwirkende Verlängerung des Rettungsschirms dringend umzusetzen.

Zu Änderungsantrag 11: Pandemiebedingte Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Der Änderungsantrag schlägt eine Verhandlungslösung vor. Das bedeutet, dass alle Kliniken einzeln mit den Krankenkassen auf Landesebene verhandeln müssen, dies braucht Zeit und es ist auch eine Herausforderung für die Kliniken. Der Bundesrechnungshof hat bereits 2011[1] die Interessenkollision der Krankenkassen bzgl. Bewilligung, Ablehnung, Zuweisung und Tagessatzverhandlungen moniert. Umso wichtiger ist es, für die Kliniken eine Übergangslösung zu schaffen.

Das Müttergenesungswerk begrüßt, dass die Vereinbarungen rückwirkend vom 1.10.2020 bis 31.3.2021 wirksam sein sollen, ebenso die Verlängerungsmöglichkeit bis 31.12.2021. Leider reicht das nicht aus.

Die Corona-Pandemie spitzt sich für die Kliniken weiter zu. Die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter und Väter arbeiten seit Wochen im Krisenmodus mit erheblichen Mindereinnahmen und Mehrkosten. Von einem Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen sind die Kliniken weit entfernt, sie befinden sich schon jetzt in einer existenziellen Notlage.

Auch deshalb braucht es dringend eine Übergangsregelung für die Kliniken. Das Müttergenesungswerk ist in großer Sorge, dass sich das sowieso schon viel zu geringe Angebot von Kurmaßnahmen für Mütter und Väter, sowie für pflegende Angehörige verringert, weil Kliniken Insolvenz anmelden müssen, bevor die Verhandlungen abgeschlossen sind.

Das Müttergenesungswerk bittet dringend darum, für eine Übergangsphase den Rettungsschirm zu verlängern. Die Verlängerung des Rettungsschirms bis zum 31.3.2021 ist nach § 111d Abs. 8 SGB V durch Rechtsverordnung des BMG mit Zustimmung des Bundesrats möglich. In dieser Übergangsphase können die in dem Änderungsvorschlag formulierten Verhandlungen stattfinden.

Mütter und auch Väter brauchen jetzt, aber vor allem auch nach der Pandemie diese wichtigen medizinischen Maßnahmen und dafür braucht es auch weiterhin den Gesamtbestand der Mütter- und Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kliniken.

 

Die Stellungnahme des Müttergenesungswerks finden Sie HIER als PDF. 


[1]

Bericht des Bundesrechnungshofes a. d. Haushaltsausschuss des Dt. Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Durchführung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nach den §§ 23, 24 SGB V durch die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung, Gz.: IX 6 - 2010 - 1002, 7.6.2011, S. 21.