Zustiften

Wir möchten Sie zu etwas Gutem anstiften: Werden Sie Zustifter*in!

Sie möchten Ihr Kapital und die Arbeit des Müttergenesungswerks dauerhaft sichern? Dann werden Sie Zustifter*in. Durch eine Zustiftung vergrößern Sie unseren finanziellen Grundstock, den wir werterhaltend anlegen und mit dem wir die Arbeit des Müttergenesungswerks dauerhaft sichern.

Zugleich erweitern Sie durch Ihre Zustiftung unseren Aktionsradius. Denn der Bedarf an Hilfe für Mütter, Väter und pflegende Angehörige ist sehr groß. Es gibt noch viel zu tun!

Mit einer Zustiftung spenden Sie langfristig und nachhaltig und tragen so dazu bei, dass wir unsere wichtige Aufgabe fortführen und ausbauen können. Denn im Vergleich zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, bleibt die Zustiftung dauerhaft in der Stiftung erhalten. Ihre Zustiftung kann in Form von Geld oder Sachleistungen erfolgen. Darüber hinaus ergeben sich bei einer Zustiftung steuerliche Vorteile. So können Zustifter und Ehegatten innerhalb von zehn Jahren bis zu zwei Millionen Euro steuerlich wirksam zustiften. Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer an.

Infoblatt Zustiften (PDF)

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Telefon: 030 330029-0
spendenservice(at)muettergenesungswerk.de