Stellungnahme zum Referentenentwurf (Rettungsschirm der Bundesregierung)

Das Müttergenesungswerk kritisitert den Referentenentwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen.

Stellungnahme der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) zum Referentenentwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser, 31. Mai 2021


Das Bundesgesundheitsministerium plant die Verlängerung der Ausgleichszahlungen für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 d SGB V um zwei Wochen, bis zum 15. Juni 2021. Aus Sicht des Müttergenesungswerks ist die zweiwöchige Verlängerung des Rettungsschirms für die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter und Väter eindeutig zu kurz, nicht nachhaltig und absolut inakzeptabel. Denn weiterhin ist die wirtschaftliche Situation der Kliniken äußert fragil. Sie brauchen dringend mehr Planungssicherheit für den Ausgleich der umfangreichen finanziellen Belastungen wie: Minderbelegung durch geltende Hygiene- und Anstandsregeln, Mehrkosten durch erhöhten Personal- und Sachaufwand, nicht refinanzierte Testkosten. Viele Kliniken haben Auflagen und können pandemiebedingt nur 80 - 90 % ihrer Plätze belegen. Jederzeit besteht zudem die Gefahr, dass bei Auftreten eines Corona-Falles ganze Kurdurchgänge abbrechen und einzelne Kliniken vorrübergehend schließen müssen. Unter diesen Umständen ist eine wirt- schaftliche Betriebsführung der gemeinnützigen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, die regulär eine Mindestbelegung von 95 % gewährleisten müssen, nicht möglich. Die finanziellen Einschnitte sind massiv und bedrohen die Existenz der Kliniken. Zusätzlich gibt es noch keine Lösung bei der Umsetzung des GPVG, Verhandlungen finden nicht statt. Das MGW hat mehrfach darauf hingewiesen und um politische Unterstützung gebeten. Die Pandemie wird vor allem von den Familien getragen und vor allem von den Müttern, die hochbelastet und oft am Ende ihrer Kräfte angelangt sind. Mutter-Kind-/Mütterkuren, Vater-
Kind-/Väterkuren und Kuren für pflegende Angehörige sind gerade jetzt dringend erforderlich. Das Gesundheitsangebot zur Vorsorge und Rehabilitation für kranke und belastete Mütter und Väter im gesundheitlichen Versorgungssystem sind die einzigen zielgruppenspezifischen Maßnahmen mit dem Fokus auf Familie und damit sind die Kliniken nach § 111 a SGB V explizit systemrelevant. Der Bedarf an diesen Maßnahmen ist groß. Nach der Corona-Pandemie wird er noch größer und für Mütter und Väter noch dringender sein. 

Aus diesem Grund fordert das Müttergenesungswerk:

  • Die Verlängerung des Rettungsschirms bis zum 31. Dezember 2021.
  • Den Ausgleich der Corona-bedingten Mindereinnahmen von jetzt 50 % wieder auf 60 % zu erhöhen.

Hier geht's zur aktuellen Pressemitteilung. Die Stellungnahme des Müttergenesungswerks finden Sie hier zum Download.

 

Anne Schilling
Geschäftsführerin
Elly Heuss-Knapp-Stiftung
Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstr. 63, 10115 Berlin
T 030 3300290
F 030 330029-20
E info@muettergenesungswerk.de
W www.muettergenesungswerk.de