Stellungnahme zum Gesetzesentwurf GVWG - Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz

MGW fordert Verbesserungen für Vorsorgekuren pflegender Angehöriger, Recht auf Beratung und Nachsorge und gemeinsame Verantwortung bei Qualität

Das Bundesgesundheitsministerium plant mit dem GVWG - Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz die Umwandlung der stationären medizinischen Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V von einer Ermessensleistung in eine Pflichtleistung. Das MGW begrüßt diesen Schritt, fordert aber gleichzeitig die Aufhebung des Vorrangs „ambulant vor stationär“ und gleiche Zugangsvoraussetzungen wie bei Rehamaßnahmen für pflegende Angehörige.

Für die Veröffentlichung externer Qualitätssicherungsberichte ist die gemeinsame Verantwortung von Kliniken und Spitzenverband Bund der Krankenkassen gefragt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Krankenkassen dies einseitig tun sollen.

Das MGW fordert erneut den Rechtsanspruch auf vor- und nachstationäre Beratungs- und Betreuungsleistungen bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige und damit einen Einstieg in eine öffentliche Finanzierung. Eine gute medizinische Versorgung der Versicherten im Bereich der medizinischen stationären Vorsorge und Rehabilitation bedarf auch der Notwendigkeit von vorab ambulanten Beratungen zur umfassenden Bedarfsklärung sowie nachsorgenden ambulanten Leistungen.

 

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf GVWG