Stellungnahme: Corona - Rettungsschirm und GPVG

Helfen Rettungsschirm und das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) den Klinken? Der MGW-Verbund bezieht Stellung.

Mehrkosten, Minderbelegung, erhöhter Personalbedarf - Die Vorsorge- und Rehakliniken im MGW-Verbund leiden unter der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen. Ausfälle und ausfallende Einnahmen können die Kosten der Kliniken nicht decken. Sie sind existenziell bedroht.

Ungewisse Zukunft für Kliniken

Das Müttergenesungswerk und seine fünf Trägerverbände kämpfen seit Ausbruch des Virus dafür, dass die Kliniken unterstützt werden. Mit der Aufnahme der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (nach § 111 a SGB V) in den Rettungsschirm der Bundesregierung wurde dies zunächst erreicht - jedoch nicht abschließend. Es ist ein Auf und Ab: Am 30.9.2020 endeten die Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Mehraufwendungen nach § 111 d SGB V aus dem Rettungsschirm. Für die Kliniken eine Zeit des Bangens.

Sechs Wochen vergingen, bevor nun mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz am 18.11.2020 der Rettungsschirm reaktiviert wurde. Sechs Wochen, in denen die Kliniken ohne finanzielle Untersütztung überstehen mussten. Doch auch mit dem neuen Rettungsschirm bleibt die Unsicherheit. Wie geht es nach dem 31.1.2021 weiter?

Zeitgleich wurde das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) auf den Weg gebracht, mit dem die Krankenkassen nun in direkte Verhandlungen mit den Kliniken treten sollen, um bilaterale Vergütungsvereinbarungen festzulegen. Ist das sinvoll oder überhaupt praktikabel?

Der MGW-Verbund bezieht Stellung

In unserem neuen Factsheet "Corona - Rettungsschirm und GPVG" nehmen wir Stellung zu den aktuellen Maßnahmen.