Stellungnahme

Stellungnahme zur Aufnahme der MGW-Kliniken in die COVID-19-VSt-Schutzverordnung der Bundesregierung

Die gemeinnützigen Kliniken im Verbund des Müttergenesungswerks sind in den 2. Corona-Rettungsschirm der Bundesregierung aufgenommen worden, der am 5. Mai 2020 in Kraft getreten ist.

Damit erhalten auch Rehabilitations- und Vorsorgekliniken für Mütter und Väter nach § 111a SGB V jetzt 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ersetzt.

Hierfür möchten wir uns herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die unterstützt haben, diese Regelung möglich zu machen.

Die Vorsorge- und Rehakliniken für Mütter-, Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren können nun aufatmen, die existenzielle Sorge ist gewichen. Dafür sind alle dankbar.

Dennoch bleibt die aktuelle Situation eine finanzielle Herausforderung für die Kliniken, verbunden mit der Hoffnung, den Klinikbetrieb mit Kurmaßnahmen möglichst bald wieder aufnehmen zu können (bisher findet dieser nur in Brandenburg und Sachsen statt).

Viele Mütter, Väter und auch pflegende Angehörige sind gerade jetzt noch stärkeren Belastungen als jemals zuvor ausgesetzt und benötigen dringend Hilfe und die Perspektive der Hilfe. Das zeigt zum Beispiel auch der offene Brief einer Mutter.