Rechtliches zur Mütter- und Mutter-Kind-Kur: Informationspflicht bei Bewilligung

Rechtliches zur Mütter- und Mutter-Kind-Kur:  Informationspflicht bei Bewilligung einer Mütter-/Mutter-Kind-Kur

Berlin, 3. Juli 2014. Hat eine berufstätige Mutter eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme von ihrer Krankenkasse bewilligt bekommen, muss sie ihren Arbeitgeber frühestmöglich von Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme informieren.

„Berufstätige Mütter haben bei einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme eine Informationspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber“, erklärte Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Die Bewilligung der Krankenkasse ist bis zu 6 Monate gültig. Wenn Mütter dann die Zusage der Klinik über einen festen Platz haben, sind sie verpflichtet, ihren Arbeitgeber ‚unverzüglich‘ über den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der medizinischen Maßnahme in Kenntnis zu setzen. Vorzulegen ist dabei die Bewilligung der Krankenkasse. Die Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerkes helfen kostenfrei in allen Fragen rund um die Kurmaßnahme.“

Während der Mütter- oder Mutter-Kind-Kur greift das Entgeldfortzahlungsgesetz für Mütter, die berufstätig sind und auch Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Lt. Bundesurlaubsgesetz dürfen diese medizinischen Maßnahmen zur Vorsorge oder Rehabilitation nicht als Urlaub angerechnet werden.

„Wie die Mütter müssen auch schulpflichtige mitreisende Kinder für die Dauer der Maßnahme von der Schule freigestellt werden. Es handelt sich um die Wahrnehmung einer medizinischen Maßnahme. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob das Kind selbst behandlungsbedürftig ist oder nicht“, so Schilling weiter, „Müttern, die eine Kurmaßnahme in Erwägung ziehen, empfehlen wir die Kompetenz und Unterstützung durch die rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, EVA (Diakonie), KAG(Caritas) und DPWV). Hier kann im besten Fall auch die Nachsorgearbeit erfolgen. Diese Therapeutische Kette ist das Erfolgsrezept des Müttergenesungswerkes zur nachhaltigen Wirkung der Kurmaßnahmen.“

Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare unter: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29