Zum Jahresbeginn haben viele Mütter gute Vorsätze – oft geht es um Entlastung und mehr Zeit für sich und die Familie. Diese Entlastung kann eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme schaffen. Mütter, die noch in diesem Jahr eine Kurmaßnahme wahrnehmen möchten, sollten eine gewisse Vorlaufzeit berücksichtigen und bereits zu Jahresbeginn einen Kurantrag stellen.
In vielen Familien sind Mütter noch immer die Hauptverantwortlichen für Haushalt und Kindererziehung. Zudem sind aktuell vier von fünf Müttern berufstätig. Diese Mehrfachbelastung, zusammen mit ständigem Erwartungsdruck, wird im Alltag für viele Mütter zur ernsthaften Belastung. „Schon 87 Prozent der Mütter leiden unter Erschöpfungszuständen bis hin zum Burnout. Aber auch Rückenprobleme, Allergien oder Migräne sind Zeichen für eine Überbelastung. Eine Kurmaßnahme kann nachhaltig helfen“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks (MGW). „Bei uns fängt die Kurmaßnahme schon in der Beratungsstelle an. Mütter werden durch rund 1.200 Beratungsstellen im MGW-Verbund kostenlos in sechs Schritten zu ihrer Kurmaßnahme begleitet.“
Sechs Schritte zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur
1. Kostenlose Beratung: Am Anfang steht ein Beratungsgespräch in einer der 1.200 Beratungsstellen im MGW-Verbund. Sie finden die Beratungsstelle in Ihrer Nähe über die Suche auf unserer Website.
2. Attest: In der Beratungsstelle erhalten Sie das Attestformular für die Kurmaßnahme.
3. Besuch bei Ärztin oder Arzt: Nun geht es zu Ärztin oder Arzt, wo die nötigen medizinischen Voraussetzungen der Mutter – und gegebenenfalls auch ihrer Kinder – für die Kur detailliert attestiert werden.
4. Antrag vorbereiten: Zurück in der Beratungsstelle werden wichtige Details geklärt – zum Beispiel, ob die Mutter allein oder gemeinsam mit ihren Kindern in die Maßnahme fährt. Die Beratungsstelle kann auch prüfen, ob bei finanziellen Schwierigkeiten mit Spendengeld des MGW geholfen werden kann.
5. Geeignete Klinik finden: Die Beratungsstelle im MGW hilft auch bei der Wahl der richtigen Klinik und bei der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes, das Sie unbedingt nutzen sollten.
6. Antrag zur Krankenkasse: Der Kurantrag geht an die Krankenkasse. Diese entscheidet über die Bewilligung. Falls die Kasse den Antrag ablehnt, unterstützt die Beratungsstelle auch beim Widerspruch, der sich häufig lohnt.
Auch nach der Kurmaßnahme geht die Unterstützung der Mütter im MGW weiter. Nachsorgeangebote – meist in den Beratungsstellen – können helfen, den Kurerfolg nachhaltig zu sichern. Im Verbund des Müttergenesungswerks arbeiten die fünf Wohlfahrtsverbände bzw. deren Fachverband/ArbeitsgemeinschaftAWO, DRK, EVA (Diakonie), KAG (Caritas) und Parität zusammen. Die über 70 vom MGW anerkannten Kliniken tragen alle das MGW-Qualitätssiegel. Informationen erhalten betroffene Mütter am Kurtelefon (030/33 00 29 29) oder unter www.muettergenesungswerk.de.
Weitere Informationen und Kontakt:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Tel.: 030 3300290
info(at)muettergenesungswerk.de
Kurtelefon: 030 330029-29
www.muettergenesungswerk.de/jetzt-spenden
Spendenkonto: IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04, BIC: BFSWDE33MUE