Pressemitteilung: MGW veröffentlicht Datenreport 2020

Mütter und Kinder sind kränker als angenommen

Mütter und Kinder sind kränker als angenommen

  • Alarmierende Zahlen: Mütter und Kinder, die in Deutschland eine gesetzlich verankerte Kur antreten, sind kränker als zuvor diagnostiziert
  • Über 90 Prozent kommen mit einer Bewilligung zur Vorsorge in eine Klinik, die Eingangsuntersuchung zeigt aber: 20 Prozent sind Reha-Fälle
  • Auch im Jubiläumsjahr veröffentlicht das Müttergenesungswerk den Datenreport 2020 zur Gesundheitslage von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen in Deutschland


Berlin, 24. Juni 2020 Der Gesundheitszustand von Müttern, Vätern und Kindern, die in Deutschland eine Kur antreten, ist schlechter als angenommen. Das zeigen die Zahlen des jetzt veröffentlichten Datenreports des Müttergenesungswerks (MGW) für das Jahr 2019. Über 90 Prozent der Mütter und auch Väter kommen mit einer Bewilligung als Vorsorgemaßnahme (gemäß § 24 Sozialgesetzbuch [SGB] Fünftes Buch [V]) in die Kliniken. Die ärztlichen Eingangsuntersuchungen in der Klinik stellen aber fest, dass über 20 Prozent dieser Kurpatient*innen bereits Reha-Fälle nach § 41 SGB V sind. Während eine Vorsorge früh ansetzt, um Gesundheitsstörungen zu verhindern oder zu vermindern, sorgt eine Reha-Maßnahmen dafür, dass eine bestehende Krankheit beseitigt wird oder sich nicht weiter verschlimmert. „Wenn wir uns vor Augen führen, dass diese Zahlen vor der Corona-Pandemie erhoben wurden, erwarten wir eine Verschärfung durch die monatelange Doppelbelastung von Arbeit und Home-Schooling in vielen Familien“, so Svenja Stadler, MdB und Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks. Aktuell konnten 51 von 73 vom MGW zertifizierte Kliniken mit Hygiene-Maßnahmen und geringerer Belegung wieder öffnen. „Diese Ergebnisse zeigen uns, dass es dringend notwendig war, dass die Kliniken im zweiten Corona-Rettungsschirm der Bundesregierung bedacht wurden. Denn die Kliniken tragen zielgerichtet dazu bei, die Gesundheitslage in Familien zu verbessern“, so Stadler. Allerdings bedarf es einer gesetzlichen Regelung für Corona bedingte Mehraufwendungen wie Schutzmaterialien, Reinigung, erhöhte Personalkosten. Das MGW hat im aktuellen Gesetzesverfahren GKV-IPReG einen Vorschlag dazu eingebracht.

Krankheitssituation von Kindern vielfach nicht anerkannt

Ein ähnlich erschreckendes Bild zeigt sich bei den Kindern. Zwei Drittel der Kinder sind nach der ärztlichen Eingangsuntersuchung in den Kliniken als behandlungsbedürftig einzustufen, aber nur ein Drittel hatte zuvor eine Bewilligung ihrer Krankenkasse als „behandlungsbedürftiges Kind“. Die anderen kamen als sogenannte „gesunde Kinder“. 39 Prozent der Kinder haben psychische Störungen wie z.B. Verhaltensauffälligkeiten oder ADHS; 34 Prozent Atemwegserkrankungen. Bei den Kindern sind es im Durchschnitt 1,9 Indikationen.

Die häufigsten Indikationen der erwachsenen Kurbedürftigen fallen in den Bereich der psychischen Gesundheitsstörungen. Etwa 80 Prozent der Mütter und 78 Prozent der Väter haben sogenannte F-Indikationen; das sind u.a. Erschöpfungszustände bis hin zum Burn-out, z.B. mit Schlafstörungen, Gereiztheit, Angstzustände. Im Mittel hat eine Mutter 2,6 Indikationen für eine Kurmaßnahme, ein Vater 2,8 Indikationen. Dabei zu berücksichtigen ist der Altersdurchschnitt, denn die Väter in Kuren sind im Durchschnitt 10 Jahre älter als die Mütter.

Gesundheit für Familien während und nach der Corona-Pandemie

In Deutschland sind 2,1 Millionen Mütter und 230.000 Väter kurbedürftig. Rund 1.000 Beratungsstellen haben im Jahr 2019 etwa 114.000 Beratungen durchgeführt. Im vergangenen Jahr waren 47.000 Mütter in Mutter-Kind-Kuren oder Mütter-Kuren und 2.100 Väter nahmen an einer spezifischen Vater-Kind-Kur teil. Rund 70.000 Kindern begleiteten Mutter oder Vater in ihrer Kurmaßnahme.

„Wenn wir die Belastungen der Familien durch den Lockdown auffangen wollen, ist für die Sicherung der Versorgungsstruktur eine gesetzliche Regelung der vor- und nachstationären Beratung dringend erforderlich“, so Anne Schilling, Geschäftsführerin beim Müttergenesungswerk. Das MGW fordert bereits politisch den gesetzlichen Anspruch auf vor- und nachstationäre Beratung und Betreuung der Versicherten. Die bisherige Struktur der Beratungsstellen, mit überwiegender Eigen- und Spendenfinanzierung der Wohlfahrtsverbände ist nicht mehr gesichert und hat in den letzten Jahren kontinuierlich zu Reduzierungen in den Kapazitäten geführt. Dabei gibt es einen hohen Bedarf an niedrigschwelliger Beratung – vor, während und nach der Corona-Pandemie.

Den Datenreport finden Sie hier.