Neues, einheitliches Attestformular für Vorsorgemaßnahmen

Ab 1. Oktober 2018 gelten bundesweit die neuen, einheitlichen Attestformulare für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter.

Ab 1. Oktober 2018 gelten bundesweit die neuen, einheitlichen Attestformulare für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter. Für Kinder mit einem Gesundheitsproblem, die in der Kurmaßnahme ebenfalls medizinisch behandelt werden sollen, wird zeitgleich das neue Formular „Ärztliches Attest Kind“ eingeführt.

Mit den neuen Formularen wird für Mütter und Väter Transparenz geschaffen sowie eine einheitliche Entscheidungspraxis bei den Krankenkassen befördert.

Die neuen Attestformulare gelten für alle PatientInnen und können zudem bequem per Praxisverwaltungssoftware oder per Blankoformularbedruckung ausgestellt werden. Größter Gewinn der bundesweit einheitlichen Attestformulare ist, dass sie Müttern und Vätern den Zugang zu einer Kurmaßnahme erleichtern. Dabei unterstützen nach wie vor die rund 1.200 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im Müttergenesungswerk. Hier erhalten Sie Hilfe bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahme.

Bereits seit 2012 verhandelt das Müttergenesungswerk mit dem GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen über neue Atteste für Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter. Ziel war und ist es, mehr Vergleichbarkeit und Transparenz in das Antragsverfahren bzw. in die Entscheidung der Krankenkassen zu bringen und die Selbstauskunftsbögen zu ersetzen. Nun wurden die Verhandlungen im Frühjahr 2018 abgeschlossen. Ein großer Erfolg für unsere Arbeit für Mütter und Väter.