MGW-Schirmherrin Elke Büdenbender besucht DRK-Beratungsstelle

Förderung der Beratungsarbeit für Mütter, Väter und pflegende Angehörige bleibt ein wichtiges Ziel des Müttergenesungswerks.

Berlin, 24. September 2019.Elke Büdenbender, Ehefrau von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Schirmherrin des Müttergenesungswerks (MGW), hat heute eine DRK-Beratungsstelle im Verbund des Müttergenesungswerks besucht.

Elke Büdenbender informierte sich im Gespräch mit BeraterInnen verschiedener Berliner Beratungsstellen über deren Erfahrungen in der Kurberatung für Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Die BeraterInnen helfen bei allen Fragen rund um die Mütter-/Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren und Kuren für pflegende Angehörige. Das beinhaltet u. a. die Antragstellung und eventuelle finanzielle Unterstützung durch Spenden, die Kurvorbereitung und Nachsorgeangebote. Sie begleiten die Kurbedürftigen in einem ganzheitlichen Prozess, der die individuelle Belastung und Lebenssituation in den Fokus stellt. Elke Büdenbender zeigte sich begeistert vom Engagement der BeraterInnen: „Mütter haben mir schon oft gespiegelt, wie wertvoll und wie nachhaltig diese Hilfe der Beratungsstellen für sie ist.“

Insgesamt sind in Deutschland über zwei Millionen Mütter kurbedürftig. Bundesweit informieren rund 1.200 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im Verbund des Müttergenesungswerks (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Parität) über die Kuren. Der Bedarf ist mit deutschlandweit über 135.000 Beratungen pro Jahr konstant hoch. Dabei haben die Kuranträge über Beratungsstellen eine sehr hohe Erfolgsquote. Jährlich nehmen insgesamt rund 48.000 Mütter und 1.600 Väter mit über 70.000 Kindern sowie ein kleiner Teil pflegende Angehörige an Kuren in einer der über 70 vom MGW anerkannten Kliniken teil.

Müttergenesungswerk fordert gesetzlichen Anspruch auf Kurberatung
Im Gespräch wurde intensiv über die Sicherstellung der notwendigen Kurberatung gesprochen. Das Müttergenesungswerk fordert einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung vor und nach der Kur für Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Denn trotz des steigenden Bedarfs und der hohen Zahl an Beratungen sinkt das kostenlose Beratungsangebot bei den Wohlfahrtsverbänden stetig. Der Grund: Es gibt keine öffentliche Finanzierung und keine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Beratungsstellen. Aktuell hat das Müttergenesungswerk diese Forderung im Gesetzesentwurf für das geplante Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) bekräftigt.

Auch Gudrun Sturm, Vorsitzende des Vorstands DRK Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V., bestätigt: „Die Mutter-Kind-Kur-Beratung ist ein wichtiger Baustein in der Beratungsarbeit im DRK. Von den Müttern und Vätern hören wir immer wieder, wie sehr ihnen eine vertrauensvolle Beratung hilft. 2018 haben wir 383 Mütter und 23 Väter mit insgesamt 671 Kindern sowie vier Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, durch eine Kur gestärkt. Deshalb wird das DRK weiterhin an diesem Beratungsangebot festhalten.“

Dass die Förderung der Beratungsarbeit für Mütter, Väter und pflegende Angehörige ein wichtiges Ziel ist, sagt auch MGW-Schirmherrin Elke Büdenbender: „Daher geht mein Dank an die Wohlfahrtsverbände, die diese Beratung seit vielen Jahren anbieten und finanzieren. Ich wünsche mir, dass die Initiative des Müttergenesungswerks Erfolg hat und wir möglichst bald auch zu einer rechtlichen Stärkung für das Recht auf Beratung vor und nach Kuren kommen.“