Erstmalig bundesweit einheitliche Attestformulare

Ein großer Erfolg für Mütter-/Mutter-Kind- und Väter-/Vater-Kind-Kuren

Berlin, 27. September 2018. Ab dem 1. Oktober 2018 gelten zum ersten Mal bundesweit einheitliche Attestformulare für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter. Für Kinder mit einem Gesundheitsproblem, die in der Kurmaßnahme ebenfalls medizinisch behandelt werden sollen, wird zeitgleich das neue Formular „Ärztliches Attest Kind“ eingeführt.

„Mit dem neuen Attestformular haben wir zum ersten Mal bundesweit ein einheitliches Verfahren. Damit werden die Zugangsbedingungen für Mütter und Väter, die eine Kurmaßnahme benötigen, erneut verbessert und für die Betroffenen erleichtert. Ein großer Erfolg für unsere Arbeit für Mütter und Väter. Nun gilt es, die Umsetzung in die Praxis zu beobachten“, sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks (MGW).

Bereits seit 2012 verhandelt das Müttergenesungswerk mit dem GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen über neue Atteste für Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter. Das Ziel des Müttergenesungswerks ist es, für Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Väter/Vater-Kind-Kuren mehr Konstanz in die Entscheidungspraxis der Krankenkassen und mehr Vergleichbarkeit in das Antragsverfahren zu bringen. Außerdem wird damit der Selbstauskunftsbogen ersetzt.

Die neuen Attestformulare gelten für alle PatientInnen und können von den Arztpraxen per Praxisverwaltungssoftware oder Blankoformularbedruckung ausgestellt werden. Die rund 1.200 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden AWO, DRK, EVA (Diakonie), KAG (Caritas) und Parität im Müttergenesungswerk unterstützen Mütter und Väter beim Antrag und bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahme. Jährlich werden über 60.000 Kuranträge von den Beratungsstellen im MGW-Verbund gestellt.