
Die unbezahlte Sorgearbeit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen gestaltet unsere Gegenwart maßgeblich mit und sie schafft die Grundlage für die Zukunft unserer Kinder. Die Relevanz von Sorgearbeit Leistenden für unsere Gesellschaft wird zukünftig weiter wachsen. Umso wichtiger ist es, dass wir Sorgearbeit Leistende stärken. Denn die Vereinbarkeit von Familie, Beruf, Pflege ist eine Herausforderungen und führt zu Belastungen und Überbelastung - gefährdet die Gesundheit und macht auf Dauer krank.
Gute Rahmenbedingungen und eine gute gesundhetliche Versorgerung zu schaffen, ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe und Pflicht.
Das Müttergenesungswerk setzt sich für die Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen. Und in über 70 Kliniken für stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und rund 900 Beratungsstellen im finden kurbedürftige Sorgearbeit Leistende Unterstützung.
Auch die neue Bundesregierung kann die Gesundheit von Sorgearbeit Leistenden gezielt unterstützen:
Politische Forderungen im Überblick
Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit von Sorgearbeit Leistenden schützen“
Erhalt und Ausbau der Kurplätze in den gemeinnützigen Kliniken im Müttergenesungswerk
Förderung der Beratungs- und Nachsorgearbeit der Beratungsstellen im Müttergenesungswerk
Stärkung von Patient*innenrechten
Gleichberechtigte Behandlung von Pflegenden Angehörigen
Digitalisierung des Gesundheitswesens ganzheitlich denken
Politische Forderungen im Detail
Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit von Sorgearbeit Leistenden schützen“ erarbeiten und in § 20 SGB V ergänzen
- Relevanz des Themas feststellen
- Bedarfe und gesundheitliche Lage von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen erörtern
- Rahmenbedingungen und Strukturen prüfen
- Ziele und Maßnahmen formulieren
Erhalt und Ausbau der Kurplätze in den gemeinnützigen Kliniken im Müttergenesungswerk
Die stationären medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen im Müttergenesungswerk sind auf die gesundheitlichen Bedürfnisse von Sorgearbeit Leistenden zugeschnitten und berücksichtigen deren Lebenssituation, -umstände und Herausforderungen in Mütter-/Mutter-Kind-, Väter-/Vater-Kind-Kuren und Kuren für pflegende Angehörige. Die Stärkung und der Ausbau dieses Angebot ist dringend erforderlich, da wir schon heute wissen, dass der Bedarf an Kurplätzen immens hoch ist. 24 Prozent der Mütter und 14 Prozent der Väter sind kurbedürftig. Bei Eltern mit Kindern mit Behinderungen sind es sogar 75 Prozent. Die derzeitigen Kurplätze reichen nicht aus: Die Corona-Pandemie hat die Situation verschärft. Die Wartezeit auf einen Kurplatz liegt aufgrund der begrenzten Kapazitäten häufig bei 1 Jahr.
Sicherung der Bundesinvestitionsmittel entscheidend:
- Zum Abbau des deutlichen Sanierungsstaus, zur Herstellung eines zeitgemäßen Klinikbetriebs und zur Erweiterung der Kapazitäten in den gemeinnützigen Kliniken im Müttergenesungswerk ist eine regelmäßige und verlässliche Unterstützung durch den Bund erforderlich.
- Finanzierungsbeitrag im Haushaltstitel mit Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 50 Mio. Euro/Jahr für Investitionen in den gemeinnützigen Kliniken im Müttergenesungswerk bereitstellen.
Förderung der Beratungs- und Nachsorgearbeit der Beratungsstellen im Müttergenesungswerk
Beratung sichert einen niedrigschwelligen Zugang zur passenden Gesundheitsversorgung (Clearing, Beratung, Information, Vermittlung). Die Nachsorgeangebote der Beratungsstellen unterstützen die Nachhaltigkeit des Kurerfolgs (u. a. InterVal-Studie 2021) maßgeblich.
Die gesetzliche Absicherung und Finanzierung der Beratungsarbeit vor und nach der Kurmaßnahme ist notwendig.
Stärkung von Patient*innenrechten
- Einführung verbindlicher ärztlicher Verordnungen in § 23 und 24 SGB V (Vorsorge) analog zu § 40, 41 SGB V (Reha): Verordnungen sind für die Leistungsentscheidung der Krankenkassen verbindlich. Es darf nur durch ein Gutachten des MDK davon abgewichen werden.
- Wunsch- und Wahlrecht der Patient*innen stärken durch einen Hinweis in §§ 23, 24 und 40, 41 SGB V: Krankenkassen müssen Versicherte aktiv über Wunsch- und Wahlrecht informieren.
- Aufklärungs- und Informationsarbeit verstärken durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
Gleichberechtigte Behandlung von Pflegenden Angehörigen in der Gesundheitsversorgung
Pflegende Angehörige versorgen rund 4,9 Millionen pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden (Stand: 2023). Für 3,1 Millionen übernahmen pflegende Angehörige allein die Versorgungsverantwortung. Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen um 50 Prozent steigen und damit der Versorgungsbedarf (Bertelsmann Stiftung 2025). Pflegende Angehörige werden verstärkt auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zurückgreifen müssen. Der Zugang zu Vorsorgemaßnahmen ist bei Pflegenden Angehörigen jedoch weiterhin erschwert.
Streichung des Grundsatzes “ambulant vor stationär” bei Vorsorgemaßnahmen nach § 23 SGB V analog zu § 24 SGB V
Digitalisierung des Gesundheitswesens ganzheitlich denken
- gemeinnützige Kliniken im Müttergenesungswerk mitdenken