Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen des Müttergenesungswerks werden für Mütter allein oder als Mutter-Kind-Maßnahme angeboten. Sollte eine Maßnahme gemeinsam mit dem Kind erwogen werden, braucht jedes mitreisende Kind ein Attest, unabhängig davon, ob es behandlungsbedürftig ist oder nicht. Die Krankenkasse entscheidet über die Bewilligung der Maßnahme, über die Dauer und die Klinik.
Das Müttergenesungswerk unterstützt Mütter bei der Beantragung von Kurmaßnahmen. Zeigen Sie Ihren Patientinnen den richtigen Weg zu einer Kurmaßnahme und nutzen Sie die untenstehenden Formulare und Atteste.